{"id":64,"date":"2023-09-21T19:56:11","date_gmt":"2023-09-21T17:56:11","guid":{"rendered":"https:\/\/localhost\/wordpress\/wordpress\/?page_id=64"},"modified":"2023-10-18T17:47:43","modified_gmt":"2023-10-18T15:47:43","slug":"gebrauchsmuster","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.innovationsclub-deutsches-eck.de\/?page_id=64","title":{"rendered":"Gebrauchsmuster"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">1. Was ist ein Gebrauchsmuster?<\/span><\/p>\n<p>Eine gebrauchsmusterf\u00e4hige Erfindung muss <strong>neu<\/strong> sein, auf einem <strong>erfinderischen Schritt<\/strong> beruhen und <strong>gewerblich anwendbar<\/strong> sein.<br \/>\nGesch\u00fctzt durch ein Gebrauchsmuster werden<\/p>\n<p>technische Gegenst\u00e4nde und<br \/>\nchemische Erzeugnisse.<\/p>\n<p>Der Unterschied zwischen Gebrauchsmuster und Patent ist nicht sehr gro\u00df, beide sind sich sehr \u00e4hnlich. Die Schutzrechtserteilung erfolgt beim Gebrauchsmuster aber ohne sachliches Pr\u00fcfungsverfahren, das hei\u00dft, das Patentamt pr\u00fcft nicht die gesetzlichen Anforderungen der Neuheit und des erfinderischen Schritts. Diese \u00dcberpr\u00fcfung erfolgt erst auf etwaigen Antrag eines Dritten, beispielsweise im L\u00f6schungsverfahren oder in einem Schadensersatzprozess.<br \/>\nInfolge der Nichtpr\u00fcfung erfolgt die Eintragung schneller und billiger, allerdings verbunden mit dem Nachteil der unsicheren Rechtsbest\u00e4ndigkeit. Um die Gefahr eines L\u00f6schungsverfahrens zu minimieren, empfiehlt es sich, von der Recherchem\u00f6glichkeit, die das Patentamt kostenpflichtig anbietet, Gebrauch zu machen.<\/p>\n<p>Weil <strong>technische Verfahren<\/strong> keinen <strong>gegenst\u00e4ndlichen Charakter<\/strong> haben, sind sie als solche <strong>nicht gebrauchsmusterf\u00e4hig .<\/strong><\/p>\n<p>Der Neuheitsbegriff ist beim Gebrauchsmuster als dem kurzlebigeren Schutzrecht nicht ganz so eng wie beim Patent, es muss sich hier nicht um eine Weltneuheit handeln, es reicht vielmehr aus, wenn noch keine druckschriftliche Ver\u00f6ffentlichung \u00fcber die Erfindung oder deren offenkundige Vorbenutzung im Inland vorliegt . Au\u00dferdem gibt es eine sechsmonatige Schonfrist in der Form, dass Ver\u00f6ffentlichungen der letzten sechs Monate vor dem Anmeldetag des Erfinders nicht sch\u00e4dlich sind. Auch mit der Formulierung \u201eerfinderischer Schritt&#8220;, auf dem das Gebrauchsmuster beruhen muss, legt der Gesetzgeber weniger strenge Anforderungen als beim Patent fest.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">2. Verfahren der Anmeldung<\/span><br \/>\nEinzureichen sind im Prinzip dieselben Unterlagen wie beim Patent, allerdings bei der Gebrauchsmusterstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes in M\u00fcnchen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">3. Kosten<\/span><br \/>\nDie reine Anmeldegeb\u00fchr betr\u00e4gt 30 Euro bei elektronischer Anmeldung und 40 Euro bei einer Anmeldung in Papierform. Eine Recherchegeb\u00fchr w\u00fcrde 250 Euro betragen. Bei Vertretung durch einen Patent- oder Rechtsanwalt kommen noch entsprechende Honorare und Auslagen hinzu.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">4. Umfang der Schutzwirkung<\/span><br \/>\nMit der Eintragung entsteht der volle Schutz. Vom Tag der Anmeldung bis zur Eintragung sollte man mit etwa drei Monaten rechnen. Die maximale Laufzeit betr\u00e4gt zehn Jahre, wenn die jeweiligen Jahresgeb\u00fchren (erstmalig nach drei Jahren) entrichtet werden. Ein bei der Gebrauchsmusterstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt in M\u00fcnchen angemeldetes Gebrauchsmuster entfaltet seine Wirkung nur in Deutschland.<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td>[print_link]<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; 1. Was ist ein Gebrauchsmuster? Eine gebrauchsmusterf\u00e4hige Erfindung muss neu sein, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sein. Gesch\u00fctzt durch ein Gebrauchsmuster werden technische Gegenst\u00e4nde und chemische Erzeugnisse. Der Unterschied zwischen Gebrauchsmuster und Patent ist nicht sehr gro\u00df, beide sind sich sehr \u00e4hnlich. 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