{"id":60,"date":"2023-09-21T19:53:07","date_gmt":"2023-09-21T17:53:07","guid":{"rendered":"https:\/\/localhost\/wordpress\/wordpress\/?page_id=60"},"modified":"2026-02-12T21:47:45","modified_gmt":"2026-02-12T20:47:45","slug":"design","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.innovationsclub-deutsches-eck.de\/?page_id=60","title":{"rendered":"Design"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Design<\/strong> (fr\u00fcher Geschmacksmuster)<\/p>\n<p>2014 wurde das seit 1867 und damit \u00e4lteste in Deutschland geltende gewerbliche Schutzrecht umbenannt: Aus dem \u201eGeschmacksmuster\u201c wurde das \u201eeingetragene Design\u201c, aus dem \u201eGeschmacksmustergesetz\u201c das <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/geschmmg_2004\/\">\u201eDesigngesetz\u201c<\/a>.<\/p>\n<p><b>1. Was ist ein eingetragenes Design?<\/b><br \/>Ein eingetragenes Design ist die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon. Diese Erscheinungsform kann sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberfl\u00e4chenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergeben. Logos sind somit auch als Design schutzf\u00e4hig. Der Vorteil gegen\u00fcber einer Marke besteht darin, dass dieses angemeldete Design unabh\u00e4ngig von einer Ware oder Dienstleistung gesch\u00fctzt ist. Gleichzeitiger Schutz eines Logos als gesch\u00fctztes Design und als Marke ist m\u00f6glich und erh\u00f6ht somit den Schutz.<\/p>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr ein Designschutz sind <strong>Neuheit<\/strong> und <strong>Eigent\u00fcmlichkeit<\/strong>. Stile, \u00e4sthetische Lehren, Naturprodukte (Felle), Anordnung bekannte Gegenst\u00e4nde sowie unbewegliche Sachen (Geb\u00e4ude) k\u00f6nnen nicht gesch\u00fctzt werden.<\/p>\n<p>Gesetzliche Grundlagen sind das Designgesetz (DesignG) und die Designverordnung (DesignV).<\/p>\n<p><u><strong>Neuheit<\/strong>:<\/u><br \/>Das Design muss zum Zeitpunkt der Anmeldung neu sein. Vor dem Anmeldetag darf kein identisches oder nur in unwesentlichen Merkmalen abweichendes Design ver\u00f6ffentlicht, ausgestellt oder auf andere Weise vermarktet worden sein.<br \/>Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bildet die &#8222;Neuheitsschonfrist&#8220;. Die Neuheitsschonfrist ist eine Verg\u00fcnstigung, die der Entwerfer des Designs erh\u00e4lt, um den Markterfolg des Produktes einsch\u00e4tzen zu k\u00f6nnen. D. h.: Eine Ver\u00f6ffentlichung des Designs bis zu 12 Monate vor der Anmeldung durch den Entwerfer selbst oder durch ihm zuzurechnende Personen unber\u00fccksichtigt ist\u00a0 unter diesen Voraussetzungen nicht neuheitssch\u00e4dlich.<\/p>\n<p><strong><u>Eigenart (Eigent\u00fcmlichkeit)<\/u><\/strong><i><u>:<\/u><\/i><br \/>Der Gesamteindruck des Designs muss sich von bereits bekannten Designs unterscheiden. Entscheidend bei dieser Beurteilung ist der bei einem so genannten &#8222;informierten Benutzer&#8220; hervorgerufene Gesamteindruck. Eine besondere Gestaltungsh\u00f6he wird nicht gefordert. Wenn auf dem entsprechenden Gebiet allerdings bereits eine Vielzahl von Designs vorliegen, wird diese mit ber\u00fccksichtigt. Bei einer hohen\u00a0 Designdichte\u00a0 k\u00f6nnen Gestaltungen auch dann eine Eigenart aufweisen, wenn sie sich nur geringf\u00fcgig von vorbekannten Gestaltungen unterscheiden.<\/p>\n<p><b>2. Verfahren der Anmeldung<\/b><br \/>Ein Design kann als<\/p>\n<p>national (eingetragenes) Design<br \/>Gemeinschaftsgeschmacksmuster f\u00fcr die Europ\u00e4ische Union oder<br \/>als international registriertes Geschmackmuster<\/p>\n<p>registriert werden.<\/p>\n<p>Die Registrierung des nationalen eingetragenen Designs erfolgt beim <a href=\"http:\/\/www.dpma.de\/recherche\/dpmaregister\/index.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Deutschen Patent und Markenamt (DPMA)<\/a> in M\u00fcnchen; der Schutz gilt f\u00fcr das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.<br \/>Beim Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist zwischen dem <i>eingetragenen<\/i> und dem <i>nicht eingetragenen<\/i> Gemeinschaftsgeschmacksmuster zu unterscheiden. Beide Schutzrechte gew\u00e4hren einen einheitlichen Schutz innerhalb der Europ\u00e4ischen Union.<br \/>Die <a href=\"https:\/\/www.norbert-strompen.de\/Geistiges-Eigentum\/Design\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/PDF\/?uri=CELEX:32002R0006&amp;from=DE\">Verordnung (EG) Nr. 6\/2002<\/a> vom 12. Dez. 2001 \u00fcber das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV) ist die rechtliche Grundlage zum Schutz des Gemeinschaftsgeschmacksmusters. (Anm.: im englischen Sprachgebrauch gibt es den Begriff &#8222;Geschmacksmuster&#8220; nicht, hier hei\u00dft es &#8222;Design&#8220;)<\/p>\n<p>Das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann durch eine Anmeldung beim <a href=\"https:\/\/euipo.europa.eu\/ohimportal\/de\/home\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Harmonisierungsamt f\u00fcr den Binnenmarkt HABM <\/a>(Marken, Muster und Modelle) in Alicante, Spanien, erlangt werden.<\/p>\n<p><b>3. Kosten<\/b><br \/>Die Kosten f\u00fcr eine deutsche Anmeldung bei einer Schutzdauer von zun\u00e4chst f\u00fcnf Jahren liegen bei einer Einzelanmeldung bei 70 Euro (mit\u00a0 der Bekanntmachung der Wiedergabe des Designs). Die Ver\u00f6ffentlichung der Wiedergabe kann auf Antrag um 30 Monate verschoben werden, gerechnet vom Tag der Anmeldung an. Der Schutz dauert dann zun\u00e4chst nur 30 Monate; die Kosten betragen dann 30 Euro f\u00fcr die Einzelanmeldung.<br \/>Nach Ablauf der f\u00fcnf Jahre fallen weitere Kosten f\u00fcr die Aufrechterhaltung f\u00fcr jeweils weitere f\u00fcnf Jahre an. Die Geb\u00fchren steigen dann von 90 Euro bis auf 180 Euro in den letzten f\u00fcnf Jahren.<\/p>\n<p>Bei der Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmuster fallen drei Arten von <a href=\"https:\/\/euipo.europa.eu\/ohimportal\/de\/rcd-fees-and-payments\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Geb\u00fchren<\/a> an:<\/p>\n<p>Eintragung\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 230 Euro<br \/>Bekanntmachung\u00a0\u00a0 120 Euro<br \/>Aufschiebung der Bekanntmachung\u00a0 40 Euro<\/p>\n<p>Die Bekanntmachung eines Geschmackmusters aufgeschoben wird. Auf diese Weise kann der urspr\u00fcngliche Anmeldetag behalten werden, ohne dass das Geschmacksmuster der \u00d6ffentlichkeit bekanntgegeben wird.<\/p>\n<p><b>4. Umfang der Schutzwirkung<\/b><\/p>\n<p>Das <b>nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster<\/b> sch\u00fctzt ein Geschmacksmuster f\u00fcr die Dauer von drei Jahren, beginnend mit dem Tag, an dem es der \u00d6ffentlichkeit innerhalb der Gemeinschaft erstmals zug\u00e4nglich (= offenbart) gemacht wurde. Eine Anmeldung erfolgt hier nicht.<br \/>Ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster verleiht seinem Inhaber lediglich das Recht, Nachahmungen zu verbieten. Im Unterschied zu einem eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist f\u00fcr den Schutz eines nicht eingetragenen Geschmacksmusters keine Anmeldung notwendig. Diese Vereinfachung hat allerdings insofern eine Kehrseite, als es f\u00fcr den Inhaber des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters in der Praxis unter Umst\u00e4nden sehr problematisch sein wird, den Nachweis des bestehenden Schutzes zu erbringen.<br \/>Mit der Eintragung eines deutschen Designs und der nachfolgenden Bekanntmachung genie\u00dft sein Inhaber automatisch \u2013 f\u00fcr drei Jahre \u2013 den Schutz durch das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Nach Ablauf der drei Jahre kann der Schutz nicht verl\u00e4ngert werden.<\/p>\n<p>Mit einem <b>eingetragenen Design <\/b>wird ein zeitlich begrenztes Monopol auf die Form und farbliche Gestaltung eines Produkts gew\u00e4hrt. Die mit einer Anmeldung eingereichten Darstellungen des Designs legen Gegenstand und Umfang des Schutzrechts fest und sind daher von zentraler Bedeutung. Auch Teile von Erzeugnissen k\u00f6nnen als eingetragenes Design gesch\u00fctzt werden. Gesch\u00fctzt ist aber immer nur das, was aus den Darstellungen ersichtlich wird.<\/p>\n<p>Der eingetragene nationale Designschutz gew\u00e4hrt seinem Inhaber das ausschlie\u00dfliche Recht, es zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung zu benutzen. Benutzung in diesem Sinne ist insbesondere die Herstellung, das Anbieten, das Inverkehrbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr, den Gebrauch eines Erzeugnisses, in das das Erzeugnis aufgenommen oder bei dem es verwendet wird, und der Besitz eines solchen Erzeugnisses zu den genannten Zwecken.<\/p>\n<p>Der Designschutz beginnt mit der Eintragung des Musters in das Geschmacksmusterregister. Die maximale Schutzdauer von 25 Jahren \u2013 gerechnet ab dem Anmeldetag \u2013 wird erreicht, wenn der Schutz alle f\u00fcnf Jahre durch Zahlung der entsprechenden Geb\u00fchr aufrechterhalten wird.<br \/>Der Designinhaber kann gegen jedes Design vorgehen, das beim informierten Betrachter keinen anderen Gesamteindruck als des eingetragenen Design erweckt.<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td>\u00a0<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n\n\r\n<div \r\n\tclass=\"noPrint align wp-block-ppb-print-page\"\tid='ppbPrintPage-1' \r\n\tdata-attributes='{&quot;cId&quot;:&quot;5b0f08a3-4&quot;,&quot;buttonVariant&quot;:&quot;iconFocus&quot;,&quot;btnColors&quot;:{&quot;color&quot;:&quot;#374151&quot;,&quot;bg&quot;:&quot;transparent&quot;},&quot;btnHoverColors&quot;:{&quot;color&quot;:&quot;&quot;,&quot;bg&quot;:&quot;#f5f5f5&quot;},&quot;btnPadding&quot;:{&quot;vertical&quot;:&quot;16px&quot;,&quot;horizontal&quot;:&quot;16px&quot;},&quot;btnBorder&quot;:{&quot;radius&quot;:&quot;8px&quot;},&quot;align&quot;:&quot;&quot;,&quot;alignment&quot;:&quot;center&quot;,&quot;isPrintSection&quot;:false,&quot;sectionSelector&quot;:&quot;&quot;,&quot;isModal&quot;:false,&quot;isHeaderFooter&quot;:true,&quot;isBackground&quot;:false,&quot;isLayout&quot;:false,&quot;removeSelectors&quot;:&quot;&quot;,&quot;isIcon&quot;:true,&quot;icon&quot;:{&quot;type&quot;:&quot;default&quot;,&quot;default&quot;:&quot;fcPrinter&quot;,&quot;url&quot;:&quot;&quot;},&quot;isText&quot;:true,&quot;btnText&quot;:&quot;Print&quot;,&quot;btnTypo&quot;:{&quot;fontSize&quot;:{&quot;desktop&quot;:22,&quot;tablet&quot;:20,&quot;mobile&quot;:18}},&quot;btnShadow&quot;:[],&quot;hoverBtnShadow&quot;:[]}'\r\n>\r\n<\/div>\r\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Design (fr\u00fcher Geschmacksmuster) 2014 wurde das seit 1867 und damit \u00e4lteste in Deutschland geltende gewerbliche Schutzrecht umbenannt: Aus dem \u201eGeschmacksmuster\u201c wurde das \u201eeingetragene Design\u201c, aus dem \u201eGeschmacksmustergesetz\u201c das \u201eDesigngesetz\u201c. 1. 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