{"id":31,"date":"2023-09-21T19:01:49","date_gmt":"2023-09-21T17:01:49","guid":{"rendered":"https:\/\/localhost\/wordpress\/wordpress\/?page_id=31"},"modified":"2026-02-04T14:44:33","modified_gmt":"2026-02-04T13:44:33","slug":"marken","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.innovationsclub-deutsches-eck.de\/?page_id=31","title":{"rendered":"Marken"},"content":{"rendered":"<table style=\"width: 68.4021%; height: 3424px;\" border=\"0\" width=\"863\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr align=\"left\" valign=\"top\">\n<td>\u00a0<\/td>\n<td id=\"Text2\" class=\"TextObject\" colspan=\"5\" width=\"775\">\n<p>Nach dem <strong>Markengesetz<\/strong> (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/markeng\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">MarkenG<\/a>) werden gesch\u00fctzt (<em>\u00a7 1 MarkenG &#8211; gesch\u00fctzte Marken und sonstige Kennzeichen<\/em>):<br \/>1.\u00a0 Marken (<em>\u00a7 3 und 4 MarkenG<\/em>)<br \/>2. Gesch\u00e4ftliche Bezeichnungen (<em>\u00a7 5 MarkenG<\/em>)<br \/>3. Geographische Herkunftsangaben (<em>\u00a7 126 MarkenG<\/em>)<br \/><u><br \/><\/u>Der <strong>Markenschutz<\/strong> entsteht (nach<em> \u00a7 4 Entstehung des Markenschutzes<\/em>):<\/p>\n<p>1. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt gef\u00fchrte Register,<br \/>2. durch die Benutzung eines Zeichens im gesch\u00e4ftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder<br \/>3. durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbands\u00fcbereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbands\u00fcbereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.<\/p>\n<p><b><u>1. Was ist eine Marke?<\/u><\/b><br \/>Eine Marke ist nach \u00a7 3 Markengesetz ein Kennzeichnungsmittel f\u00fcr Produkte und Dienstleistungen. Es ist gewisserma\u00dfen eine Visitenkarte, mit dem Produkte und Dienstleistungen im Wettbewerbsleben auftreten. Eine Marke erm\u00f6glicht die Unterscheidung zu Konkurrenz-angeboten und sichert damit den Wiederholungskauf von Waren bzw. die wiederholte Inanspruchnahme von Dienstleistungen desselben Unternehmens.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Als Marke schutzf\u00e4hige Zeichen (\u00a73 MarkenG)<\/span><\/p>\n<p>(1) Als Marke k\u00f6nnen alle Zeichen, insbesondere W\u00f6rter einschlie\u00dflich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Kl\u00e4nge, dreidimensionale Gestaltungen einschlie\u00dflich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschlie\u00dflich Farben und Farbzusammenstellungen gesch\u00fctzt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.<br \/>(2) Dem Markenschutz nicht zug\u00e4nglich sind Zeichen, die ausschlie\u00dflich aus Formen oder anderen charakteristischen Merkmalen bestehen,<\/p>\n<p>1. die durch die Art der Ware selbst bedingt sind,<br \/>2. die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sind oder<br \/>3. die der Ware einen wesentlichen Wert verleihen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">F\u00fcr Marken kommen verschiedene Formen von Kennzeichnungen in Betracht:<\/span><\/p>\n<p>&#8211; Wortmarke (z. B. &#8222;Siemens&#8220;)<br \/>&#8211; Bildmarke (z. B. die springende Raubkatze von &#8222;Puma&#8220;)<br \/>&#8211; Wort-Bild-Marke (z. B. das &#8222;Bayer-Kreuz&#8220;)<br \/>&#8211; Dreidimensionale Formen (z. B. die K\u00fchlerfigur von Rolls-Royce)<br \/>&#8211; H\u00f6rmarken (z. B. Erkennungsmelodien wie bei Radiosendern)<br \/>&#8211; Farben, Farbkombinationen<br \/>&#8211; Zahlen<br \/>&#8211; Buchstaben (Einzelbuchstaben oder Gruppen von Buchstaben)<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><em>Absolute Schutzhindernisse sind beispielsweise:<\/em><\/span><\/p>\n<p>&#8211; fehlende Unterscheidungskraft<br \/>&#8211; f\u00fcr die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben<br \/>&#8211; ersichtliche Irref\u00fchrungsgefahr<br \/>&#8211; in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen<br \/>&#8211; Versto\u00df gegen die guten Sitten oder die \u00f6ffentliche Ordnung (z. B. anst\u00f6\u00dfige Kennzeichnungen)<\/p>\n<p><b><u>2. Umfang der Schutzwirkung<\/u><\/b><br \/>Die Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und endet zehn Jahre nach dem Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag f\u00e4llt (\u00a7 47 MarkenG). Sie kann jedoch um jeweils zehn weitere Jahre gegen Zahlung entsprechender Geb\u00fchren verl\u00e4ngert werden.<\/p>\n<p><b><u>3. Recherche<\/u><\/b><br \/>Vor der Markeneintragung sind vom Anmelder einige Punkte zu beachten, damit im Anschluss zum einen der Markenschutz \u00fcberhaupt gew\u00e4hrt wird und zum anderen im Falle der Eintragung optimaler Markenschutz besteht. H\u00e4ufig werden diese Tatsache bei der Anmeldung neuer Marken aus Unwissenheit untersch\u00e4tzt. Entsprechend gro\u00df ist dann die \u00dcberraschung, wenn es zu Widerspr\u00fcchen von Markeninhabern bereits bestehender und damit priorit\u00e4ts\u00e4lterer Marken kommt. Die Wahrscheinlichkeit von \u00dcbereinstimmungen von Silben oder ganzer Wortbestandteile ist relativ wahrscheinlich. Im markenrechtlichen Sinne spricht man in diesem Fall dann von Marken-Kollisionen, die weitreichende Konsequenzen haben k\u00f6nnen.<br \/>Deshalb geh\u00f6rt es zum modernen Markenmanagement, den Markenauftritt fr\u00fchzeitig zu planen und zu steuern. St\u00f6rungen oder Verz\u00f6gerungen k\u00f6nnen den Erfolg einer neuen Marke entscheidend beeinflussen und dar\u00fcber hinaus in Falle von Verletzungen bestehender Markenrechte zu teuren Rechtsstreitigkeiten f\u00fchren.<\/p>\n<p>Vor Markenanmeldung sollten unbedingt folgende Fragen gekl\u00e4rt werden:<\/p>\n<p>Ist die angedachte Marke noch frei?<br \/>Ist die Erlangung des Markenschutzes f\u00fcr die neue Marke realistisch?<br \/>Werden Schutzrechte Dritter durch die neue Marke verletzt?<br \/>K\u00f6nnen gegebenenfalls Angriffe auf die neue Marke sicher abgewehrt werden?<br \/>Wer sind die m\u00f6glichen Gegner, mit denen sich die neue Marke und deren Vertreter bei kennzeichenrechtlichen Streitigkeiten auseinandersetzen muss?<\/p>\n<p>Die Marken\u00e4mter, allen voran das Deutsche Patent- und Markenamt und das Amt der europ\u00e4ischen Union f\u00fcr geistiges Eigentum (EUIPO), pr\u00fcfen solche Fragen nicht. Es obliegt dem Markenanmelder selbst, daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die neue Marke keine Rechte anderer Marken verletzt. Deshalb werden vor einer Anmeldung professionelle Markenrecherchen durch Patent- oder Markenanw\u00e4lte und durch Rechercheunternehmen empfohlen.<\/p>\n<p><b>4. Verfahren der Anmeldung<\/b><br \/>Die eingereichte Markenanmeldung durchl\u00e4uft im Deutschen Patent- und Markenamt zwei verschiedene Verfahrensabschnitte:<br \/>Das Eintragungsverfahren: Hier wird gepr\u00fcft, ob die Anmeldung den Anmeldeerfordernissen entspricht und der Eintragung keine absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen. Anschlie\u00dfend erfolgt die Eintragung der Marke in das Register.<br \/>Das Widerspruchsverfahren: Nach Eintragung und Ver\u00f6ffentlichung einer Marke kann von dem Inhaber einer \u00e4lteren Marke Widerspruch erhoben werden. \u00dcber den Widerspruch wird im Widerspruchsverfahren entschieden. Bei einem erfolgreichen Widerspruch wird die Marke wieder gel\u00f6scht.<br \/>Achtung: Dritte k\u00f6nnen gegen Ihre Marke nicht nur Widerspruch vor dem Deutschen Patent- und Markenamt erheben oder einen L\u00f6schungsantrag stellen sondern gegen Ihre Marke kann dar\u00fcber hinaus auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist mit Abmahnungen oder mit Klagen vor den Zivilgerichten vorgegangen werden.<\/p>\n<p><b>5. Kosten<\/b><br \/>Waren und Dienstleistungen werden in Klassen eingeteilt; abh\u00e4ngig von den angemeldeten Klassen ergeben sich folgende Geb\u00fchren:<br \/>Klassengeb\u00fchr bei Anmeldung einer Marke<br \/>Anmeldegeb\u00fchr bis drei Klassen300 Euro<br \/>F\u00fcr jede Klasse ab der vierten Klasse100 Euro<br \/>Anmeldegeb\u00fchr bei Kollektivmarken einschlie\u00dflich<br \/>der Klassengeb\u00fchr bis zur dritten Klasse900 Euro<br \/>Klassengeb\u00fchr bei Anmeldung einer Kollektivmarke f\u00fcr<br \/>jede Klasse ab der vierte Klasse150 Euro<\/p>\n<p>Eine Marke ist unbegrenzt verl\u00e4ngerbar. Die Marke wird aber gel\u00f6scht, wenn die Verl\u00e4ngerungsgeb\u00fchr nichtt nach jeweils 10 Jahren bezahlt wird.<br \/>Die Verl\u00e4ngerungsgeb\u00fchr f\u00fcr Marken wurde zum 1. Januar 2005 von 600 Euro auf 750 Euro angehoben. Die bei der Verl\u00e4ngerung ggf. f\u00e4llig werdenden Klassengeb\u00fchren in H\u00f6he von 260 Euro bleiben unver\u00e4ndert.<br \/>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;<br \/><u>Erl\u00e4uterungen zu:<\/u><\/p>\n<p><b>A. Wortmarke &#8211; zul\u00e4ssige Zeichen in einer Wortmarke<\/b><br \/>Welche Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen werden bei einer Markenanmeldung als Wortmarke anerkannt?<br \/>Die f\u00fcr Wortmarken zul\u00e4ssigen Zeichen sind vom Deutschen Patent- und Markenamt in einer umfangreichen Liste zusammengestellt worden; diese Liste finden Sie <a href=\"https:\/\/www.dpma.de\/docs\/marken\/wortmarke.pdf\">hier<\/a>. Nur wenn eine Marke, die als reine Wortmarke angemeldet werden soll, diese Zeichen enth\u00e4lt, wird sie vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Wortmarke anerkannt.<br \/>Enth\u00e4lt diese Marke jedoch Zeichen, die nicht in der Liste aufgef\u00fchrt sind, wird sie als Wort-Bildmarke oder Bildmarke behandelt. So werden viele nicht lateinische Schriftzeichen, wie zum Beispiel kyrillische, arabische oder asiatische Zeichen, als Bildmarke erfasst.<\/p>\n<p><b>B. Kollektivmarke<\/b><br \/>Neben den \u201egesch\u00fctzte Marken und sonstigen Kennzeichen\u201c (\u00a71 MarkenG) k\u00f6nnen im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes nach \u00a7 97 Absatz 1 MarkenG auch Kollektivmarken eingetragen werden,.<br \/>Bei einer Kollektivmarke kann es sich um eine beliebige Marke handeln (z. B. Wortmarke, Bildmarke, dreidimensionale Marke usw.), sofern sie einer juristischen Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder einem Verband geh\u00f6rt und sie zur Unterscheidung der Waren und Dienstleistungen der Mitglieder dieses Verbands von denen anderer Unternehmen verwendet wird.<\/p>\n<p>Nur Verb\u00e4nde von Herstellern, Erzeugern, Dienstleistungserbringern oder H\u00e4ndlern sowie juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts k\u00f6nnen Kollektivmarken f\u00fcr ihre Mitglieder anmelden.<br \/>Schutz erlangen nur die Waren und Dienstleitungen, die von allen Mitgliedern angeboten werden.<br \/>Eintragbar sind als Kollektivmarken mit geografischen Herkunftsbezeichnungen &#8211; wie etwa Schwarzw\u00e4lder Schinken, Bayerisches Bier oder S\u00fcdtioler Speck -sind\u00a0 nach \u00a7 99 MarkenG nur geographische Herkunftsbezeichnungen (abweichend vom \u00a78 Abs.2 Nr 2\u00a0 MarkenG)<br \/>Kollektivmarken k\u00f6nnen zusammen mit der Individualmarke (Marke nach \u00a7 1MarkenG) des Erzeugers einer bestimmten Ware verwendet werden. Damit k\u00f6nnen Unternehmen ihre eigenen Waren von denen ihrer Wettbewerber differenzieren, w\u00e4hrend ihnen gleichzeitig das Vertrauen der Verbraucher in Waren oder Dienstleistungen zugutekommt, die unter der Kollektivmarke angeboten werden.<br \/>Der Anmelder einer Kollektivmarke wird aufgefordert gem\u00e4\u00df \u00a7 102 MarkenG eine Satzung vorzulegen, die deren Benutzung regelt. Anderenfalls wird die Anmeldung zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Die Markensatzung mu\u00df mindestens enthalten:<\/span><br \/>1. Namen und Sitz des Verbandes,<br \/>2. Zweck und Vertretung des Verbandes,<br \/>3. Voraussetzungen f\u00fcr die Mitgliedschaft,<br \/>4. Angaben \u00fcber den Kreis der zur Benutzung der Kollektivmarke befugten Personen,<br \/>5. die Bedingungen f\u00fcr die Benutzung der Kollektivmarke und<br \/>6. Angaben \u00fcber die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Falle von Verletzungen der Kollektivmarke.<\/p>\n<p>Besteht die Kollektivmarke aus einer geographischen Herkunftsangabe, mu\u00df die Satzung vorsehen, da\u00df jede Person, deren Waren oder Dienstleistungen aus dem entsprechenden geographischen Gebiet stammen und den in der Markensatzung enthaltenen Bedingungen f\u00fcr die Benutzung der Kollektivmarke entsprechen, Mitglied des Verbandes werden kann und in den Kreis der zur Benutzung der Kollektivmarke befugten Personen aufzunehmen ist.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n\n\r\n<div \r\n\tclass=\"noPrint align wp-block-ppb-print-page\"\tid='ppbPrintPage-1' \r\n\tdata-attributes='{&quot;cId&quot;:&quot;893e1fa8-1&quot;,&quot;buttonVariant&quot;:&quot;iconFocus&quot;,&quot;btnColors&quot;:{&quot;color&quot;:&quot;#374151&quot;,&quot;bg&quot;:&quot;transparent&quot;},&quot;btnHoverColors&quot;:{&quot;color&quot;:&quot;&quot;,&quot;bg&quot;:&quot;#f5f5f5&quot;},&quot;btnPadding&quot;:{&quot;vertical&quot;:&quot;16px&quot;,&quot;horizontal&quot;:&quot;16px&quot;},&quot;btnBorder&quot;:{&quot;radius&quot;:&quot;8px&quot;},&quot;align&quot;:&quot;&quot;,&quot;alignment&quot;:&quot;center&quot;,&quot;isPrintSection&quot;:false,&quot;sectionSelector&quot;:&quot;&quot;,&quot;isModal&quot;:false,&quot;isHeaderFooter&quot;:true,&quot;isBackground&quot;:false,&quot;isLayout&quot;:false,&quot;removeSelectors&quot;:&quot;&quot;,&quot;isIcon&quot;:true,&quot;icon&quot;:{&quot;type&quot;:&quot;default&quot;,&quot;default&quot;:&quot;fcPrinter&quot;,&quot;url&quot;:&quot;&quot;},&quot;isText&quot;:true,&quot;btnText&quot;:&quot;Print&quot;,&quot;btnTypo&quot;:{&quot;fontSize&quot;:{&quot;desktop&quot;:22,&quot;tablet&quot;:20,&quot;mobile&quot;:18}},&quot;btnShadow&quot;:[],&quot;hoverBtnShadow&quot;:[]}'\r\n>\r\n<\/div>\r\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a0 Nach dem Markengesetz (MarkenG) werden gesch\u00fctzt (\u00a7 1 MarkenG &#8211; gesch\u00fctzte Marken und sonstige Kennzeichen):1.\u00a0 Marken (\u00a7 3 und 4 MarkenG)2. 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